
Institut
für Berufliche Schulung Rostock
Job-Vermittlung
der ibs GmbH
Die Vermittlung des Beschäftigungsverhältnisses ist ausgerichtet auf:
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Unsere Arbeitsgrundlage
Wir arbeiten auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches (SGB) Drittes Buch (III) -Arbeitsförderung- § 421g in Verbindung mit § 16 Abs. 1 SGB II. Das bedeutet, dass die Vermittlungsgebühr für die bis zum 31.12.2010 ausgestellten Vermittlungsgutscheine durch die Agentur für Arbeit (AfA / Jobcenter) getragen wird, wenn Sie länger als acht Wochen arbeitslos sind und einen Arbeitsvertrag von mindestens drei Monaten anstreben.
Die Vermittlung des Beschäftigungsverhältnisses ist ausgerichtet auf:
- eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Inland bzw. im EU-/EWR-Ausland
- einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden
- bei einem Arbeitgeber, bei dem der/ die Vermittelte in den letzten vier Jahren vor der Arbeitslosmeldung längstens drei Monate beschäftigt war
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