Institut für Berufliche Schulung Rostock

Job-Vermittlung der ibs GmbH


Unsere Arbeitsgrundlage

Wir arbeiten auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches (SGB) Drittes Buch (III) -Arbeitsförderung- § 421g in Verbindung mit § 16 Abs. 1 SGB II. Das bedeutet, dass die Vermittlungsgebühr für die bis zum 31.12.2010 ausgestellten Vermittlungsgutscheine durch die Agentur für Arbeit (AfA / Jobcenter) getragen wird, wenn Sie länger als acht Wochen arbeitslos sind und einen Arbeitsvertrag von mindestens drei Monaten anstreben.


Die Vermittlung des Beschäftigungsverhältnisses ist ausgerichtet auf:
  • eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Inland bzw. im EU-/EWR-Ausland
  • einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden
  • bei einem Arbeitgeber, bei dem der/ die Vermittelte in den letzten vier Jahren vor der Arbeitslosmeldung längstens drei Monate beschäftigt war

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