Institut für Berufliche Schulung Rostock

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen der ibs GmbH

(Allgemeine Teilnahmebedingungen (ATB))
- gültig ab 01.01.2012 -

Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Bildungsmaßnahmen in alleiniger Verantwortung der ibs GmbH.

1. Anmeldung

Die Anmeldung hat schriftlich (Bildungsgutschein, Bildungsprämie, Bildungscheck, Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, Brief, Fax, E-Mail) zu erfolgen; sie ist verbindlich. Mündliche Anmeldungen sind schriftlich zu bestätigen. Mit der Anmeldung erkennt der/ die Anmeldende bzw. Angemeldete diese ATB und etwaige „Besondere Teilnahmebedingungen“, die mit dem Lehrgangsangebot bekannt gemacht werden, an. 

Der/die Teilnehmer/in ist Verpflichtet, sämtliche Anmeldedaten, einschließlich Rechnungsanschrift und gewünschter Zahlungsweise (s.u.), vollständig und richtig abzugeben. Die Anmeldedaten unterliegen dem Datenschutz.

Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt und bestätigt. Mit Zugang der Bestätigung kommt der Vertrag zustande.

2. Zahlungsbedingungen

Mit der Anmeldung ist derjenige zu benennen, der die Kosten für die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme übernimmt (=Zahlungspflichtiger). Der Zahlungspflichtige hat nach Rechnungslegung den Rechnungsbetrag bis zu dem in der Rechnung genannten Termin auf eines der angegebenen Konten zu zahlen. Der Zahlungsverpflichtung gilt unabhängig von Leistungen Dritter.

Dauern Bildungsmaßnahmen länger als 6 Monate, kann bei Erteilung einer Einzugsermächtigung die Zahlung monatlicher Raten vereinbart werden.

Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Preise. Sofern bei den einzelnen Angeboten nicht anders vermerkt, werden Kosten für Lernmittel und Prüfungen gesondert berechnet. Für Prüfungen durch fremde Prüfungsstellen gelten deren Gebührenordnungen. Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind durch die Teilnehmer zu tragen.

Bei Zahlungsverzug ist die ibs GmbH berechtigt, für jede Mahnung eine Kostenbeteiligung von 5,00 € sowie Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Bei Nichtzahlung des fälligen Betrages ist die ibs GmbH berechtigt, den/die Teilnehmer/in mit sofortiger Wirkung von der weiteren Teilnahme an der Lehrveranstaltung / Veranstaltung auszuschließen (gilt nicht für Teilnehmer mit Bildungsgutschein).

3. Rücktritt und Kündigung

Ein Rücktritt von der Anmeldung / vom Vertrag ist bis sechs Werktage vor Beginn der Bildungsmaßnahme ohne Angabe von Gründen möglich. Der Rücktritt ist gegenüber der ibs GmbH schriftlich zu erklären, maßgeblich ist der Eingang der Erklärung. Bereits gezahltes Teilnahmeentgelt wird unter Abzug einer Verwaltungskostenpauschale erstattet. Die Verwaltungskostenpauschale beträgt 10 % des Teilnahmeentgeltes, mindestens jedoch 40,00 €. Erfolgt eine Kündigung nicht fristgerecht oder erscheint der/die Teilnehmer/in nicht zu der Bildungsmaßnahme, so hat er/sie das Teilnahmeentgelt in voller Höhe zu zahlen. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Kürzung des Teilnahmeentgeltes.

4. Kündigung aus wichtigem Grund

Der/die Teilnehmer/in kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten. Bei Vorliegen eines ordnungsgemäßen Rücktritts aus wichtigem Grund wird der Teilnehmer von der Zahlung für zukünftige, noch nicht in Anspruch genommene Leistungen frei. Das Recht zum Rücktritt aus wichtigem Grund entfällt, wenn der Eintritt des wichtigem Grundes bei Anmeldung zur Bildungsmaßnahme vorhersehbar war und/oder der Teilnehmer ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.

5. Absage/Ausfall und Verlegung von Bildungsmaßnahmen, Wechsel von Dozenten

Die ibs GmbH hat das Recht, Bildungsmaßnahmen  bei nicht ausreichenden Anmeldungen oder aus anderem wichtigen Grunde abzusagen. In diesem Falle werden bereits gezahlte Teilnahmeentgelte in voller Höhe zurück erstattet. Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

Soweit der Gesamtzuschnitt und die Qualität der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt werden, berechtigen der Wechsel von Dozenten und Verschiebungen im Ablaufplan den/die Teilnehmer/in weder zur Kündigung des Vertrages noch zur Minderung des Entgeltes. Eine wesentliche Beeinträchtigung ist insbesondere dann nicht anzunehmen, wenn nunmehr eingesetzte Dozenten eine fachliche adäquate Qualifikationen besitzen.

6. Ausschluss von der Teilnahme

Die ibs GmbH ist berechtigt, den/die Teilnehmer/in in besonderen Fällen wie z.B. Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung oder des Betriebsablaufs, soweit diese die Durchführung der Bildungsmaßnahme gefährden, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Er/Sie hat in diesem Fall als Schadenersatz das volle Teilnahmeentgelt zu zahlen. Hiervon unberührt bleiben weitergehende Schadenersatzansprüche der ibs GmbH.

7. Haftung

Die ibs GmbH haftet nicht für Schäden aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, insbesondere auch nicht für Folgeschäden, die sich aus der Bildungsmaßnahme ergeben, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der ibs GmbH oder seiner Kooperationspartner beruhen.

8. Datenschutz

Durch die Abgabe der Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer/in einverstanden, dass personenbezogene Daten für die Zwecke der Veranstaltungsabwicklung gespeichert werden.

9. Nutzung der Lehrmaterialien

Die Benutzung der Unterrichtsmaterialien ist nur dem/der angemeldeten Teilnehmer/in gestattet. Ohne schriftliche Genehmigung der ibs GmbH dürfen Lehrmaterialien weder vom Teilnehmer noch von Dritten in irgendeiner Form reproduziert, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung. Verstöße hiergegen sind nach § 106 UrhG strafbar.

10. Hausordnung

Die geltende Hausordnung der ibs GmbH, die öffentlich in den Maßnahmen bekannt gegeben wird, ist Bestandteil der Teilnahmebedingungen für alle Veranstaltungen der ibs GmbH, die in seinem Betriebsgebäude stattfinden, für andere Veranstaltungsorte gilt die dort geltende Hausordnung.

11. Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser ATB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien werden in einem derartigen Fall an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt, falls sich eine Regelung als lückenhaft erweisen sollte.

13. Gerichtsstand

 Der Gerichtsstand ist das Amtsgericht Rostock.

ibs GmbH
Institut für Berufliche Schulung
- private Bildungsgesellschaft mbH 

01.01.2012