
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen der ibs GmbH
(Allgemeine Teilnahmebedingungen (ATB))
- gültig ab 01.01.2012 -
Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Bildungsmaßnahmen in alleiniger Verantwortung der ibs GmbH.
1. Anmeldung
Die Anmeldung hat schriftlich
(Bildungsgutschein,
Bildungsprämie, Bildungscheck, Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein,
Brief,
Fax, E-Mail) zu erfolgen; sie ist verbindlich. Mündliche Anmeldungen
sind
schriftlich zu bestätigen. Mit der Anmeldung erkennt der/ die
Anmeldende bzw.
Angemeldete diese ATB und etwaige „Besondere Teilnahmebedingungen“, die
mit dem
Lehrgangsangebot bekannt gemacht werden, an.
2. Zahlungsbedingungen
Mit der Anmeldung ist derjenige zu
benennen, der die Kosten
für die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme übernimmt
(=Zahlungspflichtiger). Der
Zahlungspflichtige hat nach Rechnungslegung den Rechnungsbetrag bis zu
dem in
der Rechnung genannten Termin auf eines der angegebenen Konten zu
zahlen. Der
Zahlungsverpflichtung gilt unabhängig von Leistungen Dritter.
Es gelten die zum Zeitpunkt
der
Anmeldung gültigen Preise.
Sofern bei den einzelnen Angeboten nicht anders vermerkt, werden Kosten
für
Lernmittel und Prüfungen gesondert berechnet. Für Prüfungen durch
fremde
Prüfungsstellen gelten deren Gebührenordnungen. Kosten für Unterkunft
und
Verpflegung sind durch die Teilnehmer zu tragen.
3. Rücktritt und Kündigung
Ein Rücktritt von der Anmeldung / vom Vertrag ist bis sechs Werktage vor Beginn der Bildungsmaßnahme ohne Angabe von Gründen möglich. Der Rücktritt ist gegenüber der ibs GmbH schriftlich zu erklären, maßgeblich ist der Eingang der Erklärung. Bereits gezahltes Teilnahmeentgelt wird unter Abzug einer Verwaltungskostenpauschale erstattet. Die Verwaltungskostenpauschale beträgt 10 % des Teilnahmeentgeltes, mindestens jedoch 40,00 €. Erfolgt eine Kündigung nicht fristgerecht oder erscheint der/die Teilnehmer/in nicht zu der Bildungsmaßnahme, so hat er/sie das Teilnahmeentgelt in voller Höhe zu zahlen. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Kürzung des Teilnahmeentgeltes.
4. Kündigung aus
wichtigem Grund
Der/die Teilnehmer/in kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten. Bei Vorliegen eines ordnungsgemäßen Rücktritts aus wichtigem Grund wird der Teilnehmer von der Zahlung für zukünftige, noch nicht in Anspruch genommene Leistungen frei. Das Recht zum Rücktritt aus wichtigem Grund entfällt, wenn der Eintritt des wichtigem Grundes bei Anmeldung zur Bildungsmaßnahme vorhersehbar war und/oder der Teilnehmer ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
5. Absage/Ausfall und
Verlegung von
Bildungsmaßnahmen, Wechsel
von
Dozenten
Die ibs GmbH hat das Recht,
Bildungsmaßnahmen bei
nicht ausreichenden Anmeldungen oder aus
anderem wichtigen Grunde abzusagen. In diesem Falle werden bereits
gezahlte Teilnahmeentgelte
in voller Höhe zurück erstattet. Weitere Schadensersatzansprüche sind
ausgeschlossen,
sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
6. Ausschluss von der
Teilnahme
Die ibs GmbH ist berechtigt, den/die Teilnehmer/in in besonderen Fällen wie z.B. Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung oder des Betriebsablaufs, soweit diese die Durchführung der Bildungsmaßnahme gefährden, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Er/Sie hat in diesem Fall als Schadenersatz das volle Teilnahmeentgelt zu zahlen. Hiervon unberührt bleiben weitergehende Schadenersatzansprüche der ibs GmbH.
7. Haftung
Die ibs GmbH haftet nicht für Schäden aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, insbesondere auch nicht für Folgeschäden, die sich aus der Bildungsmaßnahme ergeben, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der ibs GmbH oder seiner Kooperationspartner beruhen.
8. Datenschutz
Durch die Abgabe der Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer/in einverstanden, dass personenbezogene Daten für die Zwecke der Veranstaltungsabwicklung gespeichert werden.
9. Nutzung der
Lehrmaterialien
Die Benutzung der Unterrichtsmaterialien ist nur dem/der angemeldeten Teilnehmer/in gestattet. Ohne schriftliche Genehmigung der ibs GmbH dürfen Lehrmaterialien weder vom Teilnehmer noch von Dritten in irgendeiner Form reproduziert, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung. Verstöße hiergegen sind nach § 106 UrhG strafbar.
10. Hausordnung
Die geltende Hausordnung der ibs GmbH, die öffentlich in den Maßnahmen bekannt gegeben wird, ist Bestandteil der Teilnahmebedingungen für alle Veranstaltungen der ibs GmbH, die in seinem Betriebsgebäude stattfinden, für andere Veranstaltungsorte gilt die dort geltende Hausordnung.
11.
Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Das gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser ATB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien werden in einem derartigen Fall an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt, falls sich eine Regelung als lückenhaft erweisen sollte.
13. Gerichtsstand
-
private Bildungsgesellschaft mbH
01.01.2012

